„Modellcharakter“: Münchner Clubbetreiber wegen Duldung von Drogen verurteilt
„Modellcharakter“: Münchner Clubbetreiber wegen Duldung von Drogen verurteilt
Das Amtsgericht München hat den Konzessionsinhaber der Roten Sonne zu 15.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Vorwurf: Er habe Drogenkonsum und -handel in seinem Club fahrlässig geduldet. Der Staatsanwalt sieht darin ein Signal an die ganze Stadt. Rechtskräftig ist das Urteil nicht.
Das Wichtigste vorweg
Peter Wacha, Konzessionsinhaber der Münchner Roten Sonne und als DJ Upstart seit den Achtzigern eine feste Größe der Stadt, wurde vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Ausgangspunkt war eine Razzia im Sommer 2025, bei der rund 100 Einsatzkräfte den Club durchsuchten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Wacha seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Er kann Berufung einlegen.
Was dem Urteil vorausging
In der Nacht zum 6. Juli 2025 durchsuchten Einsatzkräfte des USK und der Drogenfahndung den Club am Maximiliansplatz. Bei 22 der 101 anwesenden Gäste fanden die Beamten Betäubungsmittel. Sichergestellt wurden außerdem eine Feinwaage mit Drogenanhaftungen hinter dem Tresen sowie Tresore mit präparierten Behältern im Technikraum. Nach Darstellung der Anklage gab es zudem einen abgeschlossenen Raum im Personalbereich, den Gäste sichtlich berauscht wieder verließen.
Die Razzia selbst hatte in der Szene für erhebliche Kritik gesorgt. Betroffene berichteten gegenüber GROOVE von Leibesvisitationen, stundenlangem Ausharren und rechtlicher Ungewissheit – und davon, dass sich der Einsatz für sie weniger wie eine Ermittlung gegen organisierte Kriminalität angefühlt habe als wie ein Zugriff auf eine Subkultur.
Was das Gericht sah – und was die Verteidigung
Die Anklage
Als Konzessionsinhaber sei Wacha seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Die Staatsanwaltschaft führte an, dass ein bereits 2023 mit der Polizei vereinbartes Betreibergespräch ohne erkennbare Folgen geblieben sei. Ein verdeckter Ermittler habe Anfang 2025 festgestellt, dass sich an der Lage im Club kaum etwas geändert hatte.
Die Verteidigung
Wacha war zum Zeitpunkt der Razzia nicht im Club. Ein Rauschgiftfahnder sagte vor Gericht aus, der Betreiber sei bei seinem Eintreffen sichtbar überrascht gewesen. Belastende DNA-Spuren von ihm fanden sich weder an den Tresoren noch an anderen Gegenständen. Sein Verteidiger Mathes Breuer verwies darauf, dass Wacha nach der Razzia zwei Mitarbeiter entlassen und die Kontrollen verschärft habe.
Warum der Fall über München hinausreicht
Staatsanwalt Jakob Schmidkonz bezeichnete das Urteil gegenüber der Süddeutschen Zeitung als richtungsweisend – es dürfte „Modellcharakter in der Münchner Clubszene“ haben. Das ist keine Nebenbemerkung, sondern eine Ansage: Nicht nur, wer Drogen verkauft, gerät ins Visier, sondern auch, wer den Raum stellt, in dem verkauft wird.
Bemerkenswert ist dabei, wen das Urteil trifft. Die Rote Sonne besteht seit 2005 und erhielt im November 2022 den Hauptpreis des Bundeskulturpreises APPLAUS für das beste Livemusikprogramm – überreicht von Kulturstaatsministerin Claudia Roth, entgegengenommen von Peter Wacha und seinem Team. Die Initiative Musik, die den Preis vergibt, beschrieb das Programm damals als tief in der Subkultur verankert. Vier Jahre später steht derselbe Mann wegen Aufsichtsversäumnissen vor Gericht. Beides gehört zum Bild.
Der Fall steht dabei nicht allein. In Bayern gab es in den vergangenen Monaten mehrere behördliche Zugriffe auf Clubs im Zusammenhang mit Drogendelikten, unter anderem in der Nürnberger Rakete und im Augsburger City Club. Die Linie ist erkennbar: Betreibende sollen stärker in die Pflicht genommen werden als bisher.
Was das bedeutet
Vorweg das Offensichtliche: Es ist nicht Aufgabe eines Clubs, Drogenhandel laufen zu lassen. Was das Gericht aufgelistet hat – eine Feinwaage hinter dem Tresen, präparierte Behälter im Technikraum – ist nichts, was man wegdiskutieren sollte. Und wie es dazu kam, klärt ein Gericht, nicht wir.
Trotzdem lohnt der Blick darauf, was so ein Urteil auslöst. Wenn Haftung am Wort „geduldet“ hängt, ist die naheliegende Reaktion eines Betreibers: härter kontrollieren, mehr abtasten, im Zweifel rauswerfen. Das steht quer zu allem, woran die Szene seit Jahren arbeitet – Awareness-Strukturen, niedrigschwellige Hilfe, Drugchecking. Wer Probleme sichtbar macht, statt sie zu verdrängen, steht am Ende womöglich schlechter da als der, bei dem nie jemand genauer hingesehen hat.
Wir hätten deshalb gern eine Antwort auf die Frage, die in dem Urteil nicht steht: Was genau muss ein Club tun, um seiner Aufsichtspflicht zu genügen, ohne seine Gäste wie Verdächtige zu behandeln? Solange das ungeklärt ist, bleibt für Betreibende ein Risiko, das sich schwer kalkulieren lässt – und für Gäste eine Tür, die misstrauischer wird.
Die Eckdaten
Wer: Peter Wacha, Konzessionsinhaber der Roten Sonne in München, DJ unter dem Namen Upstart
Gericht: Amtsgericht München
Urteil: Geldstrafe von 15.000 Euro wegen fahrlässiger Duldung von Drogenkonsum und -handel
Bekannt geworden: 24. September 2026
Auslöser: Razzia in der Nacht zum 6. Juli 2025, rund 100 Einsatzkräfte von USK und Drogenfahndung
Funde laut Anklage: Betäubungsmittel bei 22 von 101 Gästen, Feinwaage hinter dem Tresen, Tresore mit präparierten Behältern
Status: nicht rechtskräftig – Berufung möglich
Quellen: GROOVE (24. September 2026); FAZEmag (24. September 2026); beide unter Bezug auf Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung. Zur Razzia 2025 und den Schilderungen Betroffener: GROOVE, 8. August 2025. Zur Auszeichnung: Pressemitteilung der Initiative Musik zum APPLAUS 2022, bestätigt durch miz.org und Backstage PRO. Dieser Beitrag ist eine journalistische Einordnung und keine Rechtsberatung; maßgeblich ist allein der Urteilstext des Gerichts. Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, gilt für den Betroffenen weiterhin die Unschuldsvermutung, soweit er Rechtsmittel einlegt. Stand des Beitrags: 28. September 2026.