20 Prozent mehr Alkoholsteuer ab 2027: Was auf Clubs und Veranstalter zukommt
20 Prozent mehr Alkoholsteuer ab 2027: Was auf Clubs und Veranstalter zukommt
Berlin, Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026. Im Haushaltsbegleitgesetz 2027 steckt eine Erhöhung mehrerer Alkoholsteuern um jeweils 20 Prozent. Bier und Wein bleiben außen vor, Spirituosen und Sekt nicht. Für Clubs, die einen Großteil ihrer Marge über den Tresen machen, ist das keine Randnotiz. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
Das Wichtigste vorweg
Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 zusammen mit dem Bundeshaushalt 2027 den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes beschlossen. Darin werden die Sätze im Alkoholsteuergesetz, im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz und im Alkopopsteuergesetz um je 20 Prozent angehoben, wirksam zum 1. Januar 2027. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit rund 455 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr. Der Entwurf ist im parlamentarischen Verfahren — beschlossen ist er noch nicht.
Was genau geplant ist
Es geht nicht um eine einzelne Steuer, sondern um drei Gesetze, die parallel angefasst werden. Betroffen sind damit alle Getränke, die über Spirituosen-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- oder Alkopopsteuer erfasst werden. Bier und Wein sind nach dem aktuellen Entwurf ausdrücklich nicht dabei. Die Tabaksteuer wird in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren angepasst.
Betroffen
Wodka, Rum, Gin, Whisky und Korn über die allgemeine Alkoholsteuer. Dazu Schaumwein und Sekt sowie Likörwein über die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, außerdem Alkopops. Für Clubs heißt das: Longdrinks, Cocktails, Shots und die Sektflasche für den Tisch werden im Einkauf teurer.
Nicht betroffen
Bier und Wein bleiben nach dem aktuellen Entwurf unverändert. Das ist der Punkt, an dem es für den Getränkeverkauf interessant wird: Zwischen den Kategorien entsteht ein Preisgefälle, das es vorher so nicht gab. Ob Gäste darauf reagieren, ist offen — aber es ist ein realistisches Szenario.
Die Zahlen
Der Regelsatz der Alkoholsteuer steigt von 13,03 auf 15,64 Euro je Liter reinen Alkohols, in der amtlichen Schreibweise von 1.303 auf 1.563,60 Euro je Hektoliter. Auch die ermäßigten Sätze werden mit angehoben: auf 1.226,40 Euro je Hektoliter für Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer sowie auf 876 Euro für Kleinbrennereien. Bei der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer liegt der neue Regelsatz bei 163,20 Euro je Hektoliter, für Getränke unter sechs Prozent Alkohol bei 61,20 Euro.
Der Bund kalkuliert mit rund 455 Millionen Euro zusätzlichen Einnahmen jährlich, die vollständig ihm zustehen. Im Gesetzentwurf selbst taucht auch die Gegenrechnung auf: Der Zollverwaltung entstehen 2026 einmalige Sachkosten von 30.000 Euro für die Umstellung der IT-Verfahren.
Warum die Bundesregierung das will
Die Begründung läuft auf zwei Schienen. Die erste ist der Haushalt: Das Haushaltsbegleitgesetz soll die Konsolidierung des Bundeshaushalts unterstützen, neben der Alkoholsteuer sind im Haushalt 2027 auch eine Plastiksteuer und eine Zuckersteuer vorgesehen. Die zweite ist die Gesundheitspolitik. Finanzminister Lars Klingbeil hat erklärt, dass Produkte, die gesundheitliche Schäden verursachen, künftig stärker belastet werden sollen. Zuvor hatte eine Expertenkommission des Bundesgesundheitsministeriums empfohlen, die Alkoholsteuer schrittweise mehrfach anzuheben.
In der Gesetzesbegründung wird zudem darauf abgestellt, dass Spirituosen beim Rauschtrinken unter oft preissensiblen jüngeren Menschen eine Rolle spielen — man rechnet deshalb auch mit einem Rückgang von Folgekosten, etwa durch Unfälle.
Was die Gegenseite sagt
Widerspruch kommt vor allem aus der Getränkebranche. Alexander Tacer, Geschäftsführer des Bundesverbands Wein und Spirituosen, hält eine pauschale Erhöhung für weder zielgenau noch systematisch überzeugend: Missbräuchlicher Alkoholkonsum sei in Deutschland seit Jahren rückläufig, eine pauschale Maßnahme treffe deshalb überwiegend Menschen, die verantwortungsvoll konsumieren. Er verweist außerdem auf einen Widerspruch in der Steuerpolitik — die Gastronomie werde bei Speisen über die Mehrwertsteuer entlastet und bei Getränken zusätzlich belastet. Der Verband warnt zudem vor einer Stärkung des Schwarzmarkts.
Eine von EY-Parthenon im Auftrag der Initiative Cocktail.Kultur.Gesellschaft erstellte Studie liefert dazu Zahlen: Die Zahl der getränkegeprägten Gastronomiebetriebe in Deutschland sank demnach von 40.794 im Jahr 2015 auf 32.610 im Jahr 2024 — ein Rückgang um rund 20 Prozent. Zu berücksichtigen ist, dass die Studie von einem Zusammenschluss der Branche selbst beauftragt wurde.
Was das für Clubs heißt
Die wirtschaftliche Lage vieler Clubs ist ohnehin angespannt. Gestiegene Kosten für Energie, Personal und Mieten treffen auf ein vorsichtigeres Ausgehverhalten. Dazu kommt der Mindestlohn, der zum 1. Januar 2026 von 12,82 auf 13,90 Euro gestiegen ist und 2027 auf 14,60 Euro steigen soll. Die Alkoholsteuer wäre in dieser Rechnung ein weiterer Posten, kein isolierter.
Besonders betroffen wären Läden, die einen großen Teil ihres Umsatzes über Cocktails und Spirituosen machen. Offen bleibt, wie Gäste reagieren — ob höhere Preise akzeptiert werden, ob weniger bestellt wird oder ob die Nachfrage sich zu Bier und Wein verschiebt, die nicht teurer werden. Das ist keine belegte Prognose, sondern die naheliegende Frage, die sich jeder Betreiber gerade stellt.
Die zweite Baustelle im selben Haushalt
Der Haushaltsentwurf enthält noch einen zweiten Punkt, der die Szene betrifft: Kürzungen bei der Kulturförderung. Betroffen sind unter anderem die Initiative Musik, das Reeperbahn Festival und der Festivalförderfonds. Die LiveMusikKommission, der Bundesverband der Musikspielstätten, warnt vor gravierenden Folgen für die Festival- und Clubszene.
Wichtig zur Einordnung: Diese Kritik bezieht sich auf die Förderkürzungen, nicht auf die Alkoholsteuer. Eine eigene Stellungnahme der Clubverbände speziell zur Steuererhöhung ist uns bislang nicht bekannt. Beides steckt aber im selben Haushalt — höhere Abgaben auf der einen, weniger Förderung auf der anderen Seite.
Wie es weitergeht
Das Haushaltsbegleitgesetz ist ein Einspruchsgesetz, es bedarf also nicht der Zustimmung des Bundesrates. Im ersten Durchgang hat der Bundesrat allerdings sechs Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Der Entwurf wurde im Juli ins parlamentarische Verfahren gegeben, entschieden ist er nicht.
Dass daran noch gearbeitet wird, zeigen die laufenden Vorstöße. Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um den CDU-Abgeordneten Johannes Rothenberger hat ein Positionspapier vorgelegt, das als Ausgleich für eine höhere Alkoholsteuer eine Anhebung der jährlichen Brennkontingente für Abfindungsbrennereien von 300 auf 700 Liter reinen Alkohols fordert. Anfang August warben Kornbrennereien öffentlich für eine Kurskorrektur. Ob sich davon etwas durchsetzt, ist offen.
Was das bedeutet
Man kann über eine höhere Alkoholsteuer aus gesundheitspolitischen Gründen ernsthaft diskutieren — das ist kein Scheinargument, und wer in der Szene unterwegs ist, kennt die Kehrseite des Konsums gut genug. Die Frage ist nicht, ob das Ziel legitim ist, sondern ob das Instrument trifft, was es treffen soll.
Aus Clubsicht ist der Punkt ein anderer: Es ist selten eine einzelne Maßnahme, die einen Laden umbringt. Es ist die Summe. Grundsteuer, Miete, Energie, Personal, Förderkürzungen — und jetzt noch der Einkauf. Wer Clubkultur als schützenswert bezeichnet, sollte diese Posten zusammen betrachten und nicht jeden einzeln als vertretbar abhaken. Das gilt unabhängig davon, wie man zur Alkoholsteuer selbst steht.
Die Eckdaten
Was: Erhöhung der Sätze im Alkoholsteuergesetz, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz sowie Alkopopsteuergesetz um je 20 Prozent
Wo geregelt: Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027
Kabinettsbeschluss: 6. Juli 2026
Geplantes Inkrafttreten: 1. Januar 2027
Betroffen: Spirituosen, Schaumwein/Sekt, Likörwein, Alkopops
Nicht betroffen: Bier und Wein
Regelsatz Alkoholsteuer: 13,03 → 15,64 Euro je Liter reinen Alkohols
Erwartete Mehreinnahmen: rund 455 Millionen Euro pro Jahr
Status: Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren, nicht beschlossen
Quellen: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 (Bundesministerium der Finanzen); GROOVE (10. Juli 2026); FAZEmag (13. Juli 2026); GROOVE zur Festivalförderung (16. Juli 2026); t-online, APOTHEKE ADHOC, kleinbrennerei.de, Rebe & Wein und about-drinks zu Steuersätzen, Verfahren und Branchenreaktionen; Studie „Der gesellschaftliche Wert von Bars, Clubs und Kneipen“ (EY-Parthenon im Auftrag der Cocktail.Kultur.Gesellschaft). Dies ist eine journalistische Einordnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Da das Gesetz noch im parlamentarischen Verfahren ist, können sich Sätze, Termine und Ausnahmen ändern — Angaben ohne Gewähr. Stand des Beitrags: 7. August 2026.