Free Open Air ohne Grauzone: Erste legale Fläche soll im Park am Gleisdreieck entstehen
Free Open Air ohne Grauzone: Erste legale Fläche soll im Park am Gleisdreieck entstehen
Berlin, Friedrichshain-Kreuzberg. Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen, im Park am Gleisdreieck eine Fläche für nichtkommerzielle Open Airs auszuweisen. Anmelden soll man sich digital und kurzfristig, statt Wochen vorher einen Antrag zu stellen. Bis dort legal Musik läuft, sind allerdings noch ein paar Hürden zu nehmen.
Das Wichtigste vorweg
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg hat einem Antrag der Linksfraktion zugestimmt (Drucksache DS/1988/VI). Auf einer teilversiegelten Fläche nördlich des Skateparks im Park am Gleisdreieck soll nach Paragraf 6 des Grünanlagengesetzes eine Fläche für nichtkommerzielle Kultur- und Musikveranstaltungen ausgewiesen werden. Vorgesehen sind ein digitales Anzeigeverfahren mit 72 bis 24 Stunden Vorlauf und Musik bis 22 Uhr, ausdrücklich auch sonntags.
Worum es geht
Free Open Airs gehören in Berlin seit Jahrzehnten zum Sommer. Rechtlich hingen sie bisher in der Luft: Wer auf einer öffentlichen Grünfläche eine Anlage aufbaut, braucht eigentlich eine Ausnahmegenehmigung nach dem Grünanlagengesetz. Der übliche Vorlauf dafür liegt bei sechs bis acht Wochen, Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Für eine Kultur, die von Spontaneität und kurzen Wegen lebt, ist das keine praktikable Größe.
Genau da setzt der Beschluss an. Er stützt sich auf eine Änderung des Grünanlagengesetzes, die nichtkommerzielle Kunst- und Kulturveranstaltungen mit Live-Musik auf eigens ausgewiesenen Flächen erlaubt und die Bezirke verpflichtet, solche Flächen in angemessenem Umfang bereitzustellen. Passiert war seitdem wenig. Friedrichshain-Kreuzberg macht daraus jetzt einen konkreten Ort.
Wie das Verfahren aussehen soll
Der Kern ist der Wechsel vom Antrag zur Anzeige. Wer feiern will, meldet die Veranstaltung digital an, frühestens 72 und spätestens 24 Stunden vorher. Losgehen darf es erst nach behördlicher Bestätigung. Kommerz ist ausgeschlossen, es geht ausdrücklich um nichtkommerzielle Veranstaltungen. Als Vorbilder nennt der Beschluss praxiserprobte Regelungen aus Halle und Bremen.
Bremen, seit 2015
Das sogenannte Bremer Modell: Anmeldung mindestens 24 Stunden vorher, frühestens zwei Wochen im Voraus. Der Antrag ist zugleich die Genehmigung, dem Amt bleibt eine Einspruchsfrist von 24 Stunden. Dafür gelten klare Pflichten, unter anderem Kommerzverbot, Müllbeseitigung in Eigenverantwortung und ein Werbeverbot für den Ort.
Leipzig, seit 2022
Zehn ausgewiesene Flächen mit Online-Verfahren, möglich geworden durch Schallimmissionsprognosen für jede einzelne Fläche. Ursprünglich waren bis zu 56 nichtkommerzielle Veranstaltungen pro Jahr vorgesehen, mit maximal 500 beziehungsweise 1.000 Teilnehmenden je nach Ort. Beschallungsende ist grundsätzlich 22 Uhr.
Was noch fehlt
Hier lohnt es sich, genau zu lesen. Beschlossen ist ein Grundsatz mit Umsetzungsauftrag an das Bezirksamt, keine fertige Fläche. Bevor dort jemand legal auflegt, müssen ein Sicherheitskonzept, ein Naturschutzkonzept, eine Immissionsprognose und ein sogenannter Flächensteckbrief erarbeitet werden. Danach sind Testveranstaltungen vorgesehen. Ein Startdatum gibt es bislang nicht, auch keine Angaben zu Gästezahl, Lautstärkegrenzen oder Flächengröße. Das alles soll erst im Steckbrief festgelegt werden.
Dazu kommt eine Frage, die in den bisherigen Meldungen kaum auftaucht: Der Park am Gleisdreieck ist die einzige Grünanlage im Bezirk, die nicht vom bezirklichen Fachbereich Grünflächen betreut wird, sondern von der landeseigenen Grün Berlin GmbH. Der Beschluss richtet sich aber an das Bezirksamt. Wie beide Seiten das zusammenbringen, ist öffentlich noch nicht beantwortet. Eine Stellungnahme von Bezirksamt oder Grün Berlin zur Umsetzung liegt bislang nicht vor.
Einordnen sollte man auch das Wort „erste“. Eine betreute Open-Air-Kulturfläche gibt es in Berlin bereits seit 2023 auf dem ehemaligen Flughafengelände in Tegel, gefördert von der Kulturverwaltung und betreut von der Clubcommission. Neu am Gleisdreieck ist nicht die Fläche an sich, sondern das Prinzip: sich kurzfristig selbst anmelden zu können, statt kuratiert zu werden.
Was das bedeutet
Der Beschluss verschiebt etwas Grundsätzliches. Bisher war die Frage: Wie viel Grauzone verträgt eine Party, bevor das Ordnungsamt kommt. Künftig könnte sie lauten: Wo ist die Fläche und wie melde ich an. Das nimmt Druck von Crews, die keine Lust auf Bußgeldbescheide haben, und es nimmt Anwohnerinnen und Anwohnern das Gefühl, dass ohnehin niemand zuständig ist. Beides gehört zusammen.
Gleichzeitig ist Vorsicht angebracht. Ein politischer Beschluss ist noch keine Fläche mit Steckdose und Steckbrief. Erst wenn die Gutachten vorliegen, die Zuständigkeit geklärt ist und die ersten Testveranstaltungen gelaufen sind, lässt sich sagen, ob das Modell trägt. Wir schauen uns das an, wenn es so weit ist.
Die Eckdaten
Was: Ausweisung einer Fläche für nichtkommerzielle Kultur- und Musikveranstaltungen
Wo: Park am Gleisdreieck, teilversiegelte Fläche nördlich des Skateparks (Friedrichshain-Kreuzberg)
Beschluss: BVV Friedrichshain-Kreuzberg, Drucksache DS/1988/VI, Antrag der Linksfraktion, eingebracht im März 2026, angenommen in geänderter Fassung vor der Sommerpause
Rechtsgrundlage: Paragraf 6 Grünanlagengesetz
Geplantes Verfahren: digitale Anzeige, 72 bis 24 Stunden vorher, Start nach behördlicher Bestätigung
Zeiten: Musik bis 22 Uhr, auch sonntags
Status: Grundsatzbeschluss mit Umsetzungsauftrag, noch kein Startdatum
Quellen: Beschlussvorlage DS/1988/VI im BVV-Informationssystem Friedrichshain-Kreuzberg; GROOVE (8. Juli 2026); FAZEmag (9. Juli 2026); Angaben der Stadt Leipzig und der Stadt Bremen zu den dortigen Verfahren. Verfahren, Auflagen und Zeiten sind noch nicht abschließend festgelegt und können sich ändern, alle Angaben daher ohne Gewähr. Das genaue Sitzungsdatum und das Abstimmungsergebnis gehen aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht eindeutig hervor. Stand des Beitrags: 6. August 2026.